Möchtest du deine Ruhe haben, wählst du bei der Zugfahrt den beliebten Ruhebereich im ICE oder Intercity 2. Laute Gespräche oder Musikhören selbst mit Kopfhörern sind hier nicht erwünscht. Doch was kannst du tun, wenn Passagiere rücksichtslos sind?
Wir werfen einen genauen Blick auf den Ruhebereich im ICE und verraten was erlaubt ist – und was eben nicht!
Telefonieren im Ruhebereich – so telefoniert es sich in der Bahn
Als „Ruhebereiche“ sind ganze Abteile, ICE Lounges oder komplette Wagen gekennzeichnet. Diese sind so auch unter bahn.de* buchbar.
Willst du dich bei deiner Zugfahrt also entspannen und nicht durch Telefonate anderer oder sonstige lärmende Tätigkeiten belästigt werden, kannst du dich schon bei der Fahrkartenbuchung für ebenso einen Bereich entscheiden.
Das bedeutet auch, dass telefonieren im Ruhebereich zwar nicht verboten, aber auch nicht gewünscht ist. Es gibt einfach einen Unterschied, zwischen „Seine Ruhe haben wollen“ und „in Ruhe telefonieren zu können“.
Sicher kannst du dir vorstellen, dass ein Telefonat andere Menschen beispielsweise beim Schlafen, Arbeiten oder Meditieren stört. Klingelt es, fasst du dich entweder sehr kurz oder verlässt am besten den Ruhebereich.
Telefonierst du vor der Tür zum Ruhebereich ist es kein Problem. Noch besseren Empfang wirst du in den meist nicht weit entfernten signalverstärkten Handybereichen finden.

Ungebetener Lärm im Ruhebereich – wie kannst du hier reagieren?
Je nach Lautstärke und Signal kannst du mit dem ganzen Körper Schall wahrnehmen. Ähnlich verhält es sich auch bei Lautstärke, nur dass jeder Mensch unterschiedlich auf bestimmte Geräusche reagiert.
Während den einen schon das Kauen von Apfelstücken stört, nervt den anderen es erst, wenn laut gesprochen wird. Wie willst du also „Lärm“ bestimmen, der nicht von Kindern ausgeht, denn ihre Spiellautstärke ist auch im Bahn-Ruhebereich von Beschwerden ausgenommen.
Fühlst du dich also gestört, kannst du den anderen Mitreisenden freundlich darauf ansprechen. Allerdings besteht zwischen Fahrgästen kein Rechtsverhältnis.
Machst du einen Fahrgast auf ein Fehlverhalten aufmerksam, ändert er es freiwillig. Tut er nichts dergleichen, sprichst du am besten das Zugpersonal an.
Diese wiederum werden dann den „Störenfried“ auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass ihr Verhalten die anderen Reisenden stört. Ein Recht darauf, dir die Sitzplatzreservierung in Höhe von 4,50 Euro zurückerstatten zu lassen, hast du in so seinem Fall leider nicht.
Hier verraten wir dir, wie du deine Sitzplatzreservierung stornieren kannst!
Ungewolltes Verhalten im Ruhebereich
Dass Essen oder Trinken auch im Ruhebereich erlaubt sein muss, ist sicher klar. Anders ist es mit ewig langem Knistern, lautem Musikhören, längeren Gesprächen, Telefonaten oder Versteckspielen.
Was andere stört, siehst du sicher an deren Reaktionen oder hörst du, wenn sie sich beschweren. Solange du jedoch genauso auf die Reisenden Rücksicht nimmst, wie sie hoffentlich auf dein Ruhebedürfnis, sollten alle zufrieden sein.
Gegen lautes Schnarchen deines Nachbarn oder lärmende Kinder kannst du nichts einwenden, denn beide stören ohne Absicht. Ob die Durchsagen und in der ersten Klasse die kulinarischen Angebote des Zugpersonals nicht auch die Ruhe stören, sei hier dahingestellt. Eine Überlegung ist es allerdings wert.
Sanktionen im Ruhebereich bei ungewolltem Verhalten – hier drohen bis zu 40 Euro Strafe!
Steigt der Lautstärkepegel allerdings unangenehm, musst du das laut der Beförderungsbedingungen der Deutsche Bahn* nicht einfach hinnehmen. Darin wird darauf hingewiesen, dass sich „…jeder Reisende so zu verhalten hat, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden.“
Wer sich nicht an diese Regelung hält und Weisungen des Personals missachtet oder durch sein Verhalten eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstellt, kann ohne Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Fährst du allerdings im ICE innerhalb Österreichs und hast dein Ticket auch bei den ÖBB gekauft, gelten auch deren Beförderungsbedingungen. Sind andere hier im Ruhebereich zu laut, müssen sie mit einer Strafe in Höhe von 40 Euro rechnen.

Unser Fazit – dort wo „Ruhe“ draufsteht, ist im Regelfall auch Ruhe „drin“
In den Ruhebereichen des ICE und des Intercity 2 kannst du grundsätzlich Ruhe erwarten. Werden deine Vorstellungen enttäuscht, bitte das Zugpersonal um Unterstützung, doch auch das kann nicht gegen jeden Lärm vorgehen. Mit Rücksichtnahme und einem Auge auf die Bedürfnisse anderer, könnten jedoch alle Mitreisenden Frieden finden. Beginnst du damit, deine Telefonate im Ruhebereich sehr zu verkürzen oder zum Telefonieren rauszugehen, ist ein erster wichtiger Schritt getan.
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So haben andere Fahrgäste refundrebel erlebt
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Der API-Server antwortet zwar, allerdings mit einer Fehlermeldung:
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Entweder haben wir kein JSON von der API erhalten. Oder der „basenode-Parameter“ ist nicht ok.
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