Pressemitteilung

refundrebel setzt sich für barrierefreies Reisen mit der Bahn ein

Ludwigshafen, 26. August 2020 – Inklusion fördern und Teilhabe unterstützen. Das ist ein neues Ziel der refundrebel GmbH. Im Mittelpunkt steht dabei barrierefreies Reisen für mobilitätseingeschränkte Reisende. Denn Reisen mit dem Zug soll für alle möglich sein.

„Die Bahn ist ein Kernstück in der Verkehrswende der Regierung, dafür muss sie aber für alle Menschen da sein. Wir fordern eine barrierefreie Bahn, damit alle Menschen an eben dieser Verkehrswende teilhaben können. Derzeit ist das flexible Reisemittel ‚Bahn‘ für mobilitätseingeschränkte Reisende alles andere als flexibel“, sagt refundrebel Gründer Stefan Nitz.

Zwar gibt es schon Angebote seitens der Bahn für Reisende mit Mobilitätseinschränkung. Dennoch müssen gerade diese Menschen viele Hürden nehmen, wenn sie per Bahn unterwegs sind. Das betrifft sowohl den Nah- als auch Fernverkehr.

Neben den gewöhnlichen Ärgernissen wie ausgefallenen oder verspäteten Zügen, die so ziemlich jeden Fahrgast betreffen, sind mobilitätseingeschränkte Reisende unter Umständen auf weitere Services angewiesen.

Ganz typisch ist hier die Hilfe beim Ein-, Um- oder Aussteigen bei der Bahnfahrt, die im Beispiel der Deutschen Bahn durch dessen sog. Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) angeboten wird. Auch zu nennen ist die Verfügbarkeit von rollstuhlgerechten WCs in der Bahn.

„An dieser Stelle wird refundrebel zukünftig tätig sein. Wenn es Probleme rund um diese Themen gibt, werden wir für die Reisenden da sein und Ihnen zu Ihrer Entschädigung verhelfen.“, erklärt der Geschäftsführer das neue Konzept.

Der neue Service heißt „Entschädigung bei Bahn-Barrieren“. Er sieht vor, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Ansprüche gegenüber dem Bahnunternehmen geltend machen können, sollten auf der Reise außergewöhnliche Probleme auftreten.

Mit Hilfe von refundrebel kann die Einforderung einer Entschädigung erfolgen. Dies gilt bei Fehlen eines rollstuhlgerechten WCs oder Rollstuhlstellplatzes in den Waggons sowie einem Nichtantreffen der zuvor beauftragten Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn.

Ein typisches Beispiel: Die Mobilitätsservice-Zentrale wurde vom Reisenden beauftragt beim Ein- und Aussteigen zu helfen. Allerdings hat der Zug bei seiner Ankunft am Zielbahnhof eine größere Verspätung.

Hier kommt es vor, dass die Mobilitätsservice-Zentrale nicht mehr verfügbar ist bzw. kein geschultes Personal mehr vorhanden ist, welches den Hublift für den Rollstuhl bedienen darf.

„Gerade Verspätungen sind ein ernsthaftes Hindernis für mobilitätseingeschränkte Reisende, denn der Service für das Ein- und Aussteigen erfordert eine termingenaue Planung. Bei einem verspäteten Eintreffen des Zuges am Bahnhof ist natürlich der ausgemachte Zeitpunkt nicht mehr einzuhalten und man wird sprichwörtlich im Regen stehen gelassen“, schildert Aktivist für Barrierefreiheit Kay Macquarrie (www.barrierefreiebahn.de) das Problem, der gemeinsam mit refundrebel an dem neuen Service gearbeitet hat.

Selbstverständlich lassen sich diese Verspätungen ebenso durch refundrebel prüfen und im Entschädigungsfall gegenüber dem Bahnunternehmen geltend machen.

Informationen zum neuen Service „Entschädigung bei Bahn-Barrieren“ gibt es unter https://refundrebel.com/entschaedigung-bei-bahn-barrieren/.

Quelle: Andi Weiland, Gesellschaftsbilder.de

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